Wir lassen nur die Hand los, nicht den Menschen

EIN TRAUERFALL RICHTET SICH NICHT NACH ZEIT ODER ORT

Bei einem Sterbefall sind Zeit und Ort immer unpassend. Emotionales Empfinden und eine gewisse Hilflosigkeit machen die an Hinterbliebene gestellten Anforderungen nicht einfacher. Es muss schnell reagiert werden. Unterschiedliche Unterlagen sind vorzulegen und Formalitäten zu erledigen. Gerade in Momenten, in denen es besonders schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, sind wir im Bestattungshaus Helling mit unserer Erfahrung ein einfühlender Begleiter an Ihrer Seite. Es ist uns daher wichtig, bei einem Sterbefall rund um die Uhr für Sie erreichbar zu sein. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir geben Ihnen Hilfestellung und setzen alles daran, Ihnen ihren schweren Weg zu erleichtern.

BEI EINEM STERBEFALL ZU HAUSE

Bitte informieren Sie zuerst den Hausarzt (bei Nichterreichen den Notarzt), damit er den Tod feststellen kann. Rufen Sie dann bei uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause. Wir sind rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen unter folgender Nummer für Sie erreichbar:

Die verstorbene Person kann nach Ausstellung der Todesbescheinigung von uns sofort überführt werden. Sie können aber auch noch in Ruhe zu Hause Abschied nehmen (bis zu 36 Stunden). Gerne bahren wir den Verstorbenen gemeinsam mit Ihnen in seiner gewohnten Umgebung auf.

BEI EINEM STERBEFALL IM KRANKENHAUS ODER IM HEIM

Hier informiert das Personal einen Arzt. Auch in diesem Fall vereinbaren Sie direkt nach Ausstellung der Todesbescheinigung einen Gesprächstermin mit uns.

Viele Krankenhäuser und Heime bieten gesonderte Räume, in welchen sich die Angehörigen von den Verstorbenen verabschieden können. Der persönliche Abschied ist aber auch nach Abholung durch uns noch möglich. Wahlweise bei Ihnen zu Hause oder in unserem Abschiedsraum.

FOLGENDE UNTERLAGEN SIND WICHTIG:

  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis (immer)
  • Geburtsurkunde (immer)
  • Heiratsurkunde / Auszug aus dem Eheregister (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Einen Rentenbescheid
  • Unterlagen über Zusatzrenten
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Urkunde über eine vorhandene Grabstätte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeldversicherung o.ä.)

DEKORATION UND MEHR

Zu einer Bestattung, Beerdigung und würdigen Verabschiedung gehört weit mehr als Urne, Sarg und Ort. Um einen persönlichen und ansprechenden Rahmen im Sinn des Verstorbenen zu ermöglichen, ist individuelles Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie beim Blumenschmuck und sind Ihnen bei Trauerdrucksachen, klassischen und besonderen Dekorationen sowie bei der Erinnerung durch Fingerabdrücke ein verlässlicher Partner.